Als von Ihren Kolleginnen und Kollegen gewähltes Mitglied des Betriebsrates (oder Personalrats) sind Sie nicht nur Kummerkasten, sondern wirken aktiv an der Gestaltung der Arbeitsplätze mit. Dies muss nicht nur Fälle der (über die Einigungsstelle) erzwingbaren Mitbestimmung betreffen. Seien Sie Sprachrohr der Belegschaft, machen Sie Vorschläge! Aber achten Sie auf ordnungsgemäße Dokumentation, angefangen bei der Vorbereitung unter Einhaltung der Fristen für die stets kommende nächste, oder auch erstmalige Wahl Ihres Gremiums, und für jeden Ihrer Beschlüsse.