Arbeitsvertragsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne in sämtlichen arbeitsrechtlichen Konstellationen.

Agreement

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sollten Sie stets darauf bedacht sein, den Gang vors Arbeitsgericht zu vermeiden. 
Schon bei der Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge sollten Sie daher tunlichst vermeiden, sich ein „faules Ei ins Nest zu legen“, wodurch mitunter die gesamte Klausel unwirksam wird, so zum Beispiel, wenn im Rahmen einer Ausschlussfrist der gesetzlich einzuhaltende Mindestlohn nicht berücksichtigt wird. 
Die Arbeitsgerichte ordnen Ihnen im Arbeitsverhältnis regelmäßig eine gewisse Fürsorgepflicht zu. Daher gilt es auch für Arbeitgeber zu erkennen, wenn beispielsweise Mitarbeiter durch Kollegen möglicherweise gemobbt werden. 
Vorsorgemaßnahmen hängen natürlich davon ab, ob ein Betriebsrat existiert. Mithilfe von Betriebsvereinbarungen kann auch ein Arbeitgeber sich absichern. Dies gilt nicht nur für Fragen der Gestaltung der Arbeitszeit, sondern auch für Fragen des Datenschutzes, der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, und natürlich zu Fragen der Ordnung des Betriebs.
Sollte ultima ratio eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses angestrebt werden, ist eine einvernehmliche Lösung in Form eines Aufhebungsvertrages zu empfehlen. Dabei will allerdings der Arbeitnehmer keine Sperrzeit riskieren. Für individuell passende Lösungen berate ich Sie gerne.

Arbeitsrecht-Arbeitgeber

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Arbeitsrecht-Arbeitnehmer
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Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer unterliegen Sie grundsätzlich den Weisungen des Arbeitgebers. Das nähere bestimmt der Arbeitsvertrag. Auf einen schriftlichen Vertrag haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Natürlich ist es nicht ganz einfach, im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens bereits „Eckdaten“ abzuklopfen. Unabhängig davon, ob ein Betriebsrat existiert und damit Betriebsvereinbarungen zu Urlaubsregelungen, Weihnachtsgeld oder auch Homeoffice, sind Sie stets frei, neben der Höhe des Gehalts weitere Regelungen, wie zum Beispiel Fragen zum Versetzungsrecht des Arbeitgebers auszuhandeln. Letztlich nimmt Ihr potentieller künftiger Arbeitgeber sie aufgrund solcher Verhandlungen bereits als kompetenten, selbstbewussten Mitarbeiter und somit auch geeignete Führungskraft wahr. 

Sollte es sich einmal knirschen im Arbeitsverhältnis, sind frühzeitige diskrete Kontaktaufnahmen ein probates Mittel, Missverständnisse auszuräumen. 

Ob man sich gegen eine Abmahnung wehren soll, ist stets auch eine prozesstaktische Frage. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Auch Versetzungen können arbeitsgerichtlich überprüft werden, ob Sie nach den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere familiäre Situationen zu berücksichtigen sind, „billig und gerecht“ sind.

Gerade für Eltern und für Kinder pflegebedürftiger Eltern besteht oftmals über den gesetzlichen Zeitraum hinaus ein Bedürfnis, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten und mitunter auch zu verringern. Die Hürden für den Arbeitgeber, dieses Verlangen zu verweigern, sind hoch.

Sollte einmal eine Kündigung ins Haus flattern, durchläuft ein jeder Arbeitnehmer verschiedene Phasen, diesen Nackenschlag zu verarbeiten. Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitnehmer allerdings nur eine recht kurze Bedenkzeit ein, ob er sich gegen diese Kündigung wehren will, nämlich drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage bei einem Arbeitsgericht eingegangen sein. Teilweise gehen höchstrichterliche Senate sogar davon aus, dass auch ein Lohnanspruch nach Ablauf der drei Wochen nicht mehr geltend gemacht werden darf. Egal, wie fertig Sie sind, zur Wahrung Ihrer Rechte und auch Ihrer Würde sollten Sie – auch im Kleinbetrieb – diese Frist wahren!

A propos Fristen: Achten Sie in einem Arbeitsvertrag stets darauf, ob sogenannte Ausschlussfristen vereinbart werden sollen. Mitunter finden sich solche Ausschlussfristen auch in Betriebsvereinbarungen, sicherlich in Tarifverträgen, wenn diese Anwendung finden. Diese dürfen niemals aus den Augen verloren werden!

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Bei Problemen mit der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer helfe ich Ihnen Ihr Recht durchzusetzen.

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Wenn Sie unüberbrückbare Differenzen in Ihrem Sportverein haben berate ich Sie gerne über das weiter Vorgehen.

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Bei Differenzen zwischen Arbeitgeber und Betriebs/Personalrat unterstütze ich Sie gerne mit meinem Fachwissen.

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